Overground Endoscopy by Videomed GmbH

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- / LIEFERBEDINGUNGEN DER VIDEOMED GMBH

1. Allgemeines: 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn nicht bei jedem Einzelgeschäft gesondert auf sie hingewiesen wurde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bestimmungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

2. Angebote:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Aufträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung zustande. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Lieferung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung erfolgt, in diesem Fall gilt die Lieferung als Auftragsbestätigung.

Unsere Auftragsbestätigung ist maßgebend für Vertragsinhalt und Leistungsumfang. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. An unseren Unterlagen, Zeichnungen, Modellen usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht sowie das ausschließliche Verwertungsrecht vor.

 

3. Preise- und Zahlungsbedingungen:

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk.

Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage werden gesondert berechnet. Wiederverkäufer übernehmen die Rücknahmepflicht nach der Verpackungsordnung und stellen uns insoweit frei.

Die MWSt ist nicht in unseren Preisen enthalten, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung berechnet. Ändern sich nach dem Zeitpunkt der Auftragsannahme die Preise der Zulieferanten des Verkäufers, Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren, so sind die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. 

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die geleisteten Verzugszinsen sowie etwaigen weiteren Verzugsschaden zu berechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer darüber verfügen kann. Bei Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei offenen fälligen Rechnungen des Kunden können wir die Auslieferung aus weiteren Aufträgen in angemessenem Umfang verweigern.

Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, werden alle gestundeten Beträge sofort fällig.

Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt werden.

 

4. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Erfüllung unserer Forderungen einschließlich Nebenforderungen unser Eigentum.

Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferungsgegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet diesen auf eigene Kosten gegen Feuer- Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Der Kunde haftet uns für die gerichtlichen  und außergerichtlichen Kosten einer etwa notwendigen Klage gem. § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage).

Der Kunde ist berechtigt den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich MWSt) in Höhe des Rechnungsendbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist.

Der Kunde ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Liefergegenstand nicht berechtigt. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen sowie den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der von uns gelieferten Gegenstände berechtigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. unseres Eigentums- oder Sicherungsrechtes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

 

5. Lieferbedingungen:

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Alle von uns angegebenen Liefertermine werden gesondert vereinbart und sind stets unverbindlich.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, Aussperrung, Streik, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen und nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so sind der Verkäufer als auch der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall jedoch ausgeschlossen.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, steht uns Ersatz aller durch die Verzögerung oder Nichtvornahme bedingten Aufwendungen und Schäden zu, insbesondere  für die Kosten der vergeblichen Bereitstellung von Arbeitskräften und -materialien. Auch geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen

Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

6. Gefahrenübergang:

Die Gefahr geht im übrigen auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausübende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

7. Mängelgewährleistung:

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Übergabe der Leistungsgegenstände. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die Leistungsgegenstände unverzüglich nach Entgegennahme zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel ergibt, uns diesen unverzüglich schriftlich und spezifiziert anzuzeigen. (§ 377 HGB)

Unterlässt er die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn es handelt sich bei der Untersuchung um einen nicht erkennbaren Mangel. Ist der Kunde kein Kaufmann, so hat er binnen 10 Werktagen offensichtliche Fehler uns gegenüber schriftlich zu rügen, andernfalls erlöschen die Mängelansprüche wegen derartiger Fehler.

Unsere Beschaffenheitsangaben gelten nur annähernd und sind insbesondere keine Garantien. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen.

Wird der Liefergegenstand an einen Fachhändler geliefert und von diesem installiert, trifft den Händler die Verpflichtung für die sachgemäße Installation und Wartung . Außerdem muss er den Endabnehmer darauf hinweisen, dass die Geräte nur bestimmungsgemäß und der Gebrauchsanweisung entsprechend  verwendet werden.

Bei Mängeln liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Schlägt die Nacherfüllung trotz dreimaligem Nacherfüllungsversuch fehl, ist die Nacherfüllung unmöglich oder dem Kunden nicht zumutbar. Daraufhin kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder  Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Wir weisen darauf hin, dass bestimmte Teile unserer Produkte Verschleißteile sind, deren typische Haltbarkeit kürzer als die Verjährung von Mängelansprüchen (Gewährleistungszeit) sein kann oder deren Haltbarkeit von einer ständigen Wartung und Pflege abhängt. In diesen Fällen liegt kein Mangel vor. Dies gilt insbesondere für Lampen, O-Ringe, flexibles Endoskopzubehör, autoklavierbares Zubehör, Einwegartikel und Kamerakabel.

Eine Zunahme von Faserbrüchen in verwendeten Glasfaserbündeln sowie eine Zunahme von Pixelfehlern bei Videoendoskopen im Laufe des normalen Gebrauchs ist typisch und stellt keinen Mangel dar.

Rügt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen  für die Mängelbeseitigung oder –feststellung dem Kunden zu berechnen. 

Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter wegen eines Sachmangels ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Wir können Lieferungen zurückrufen oder stornieren, falls dies zur Untersuchung auf vermutete Fabrikationsfehler und der gleichen oder zur Vermeidung von Schäden erforderlich sein sollte. Wir werden nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Im Falle des Fehlschlages gilt die oben genannte Regelung entsprechend.

 

8. Reparaturen:

Die Einsendung von Reparaturen hat, so weit es sich nicht um Mängelansprüche handelt, unbedingt frei zu erfolgen. Bei Reparaturen werden wir erst einen Kostenvoranschlag erstellen. Wenn dieser  Kostenvoranschlag nicht genehmigt wird, sind wir berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 65,-- zzgl. MWSt, Porto, Verpackung und Versicherung für die Erstellung des Kostenvoranschlages, Demontage und Montage zu verlangen. An unsere Kostenvoranschläge halten wir uns für 2 Monate gebunden.

 

9. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNCITRAL/CISG)

Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person/Sondervermögen des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand München. Nach unserer Wahl auch der allgemeine oder sonstiger Gerichtsstand des Kunden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen Bedingungen, tritt eine solche wirksame, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

 

10. Sonstiges:

Wir sind berechtigt, für die Zwecke der eingegangenen Geschäftsbeziehung Daten des Kunden zu speichern und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verwenden und an Dritte zu übermitteln. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der auf ihrer Grundlage getroffenen Abreden sollen im Zweifel nur gelten, wenn Sie schriftlich  getroffen wurden